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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: 01.01.2023)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der 8SELECT GmbH

Die 8SELECT GmbH, Johanna-Kinkel-Str. 1, 93049 Regensburg (im Folgenden „8SELECT“) bietet mit der 8SELECT Human Experience Platform (im Folgenden „8.HX“) eine Erweiterung für Online-Händler an, die es ermöglicht in deren Online Shop sowie weitergehenden Kanälen Produktempfehlungen für deren Kunden auszuspielen.


1. Geltungsbereich 

(1) Die Nutzung von 8.HX ist nur Unternehmern und ihren Mitarbeitern gestattet. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für die Inanspruchnahme von 8.HX. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Unternehmen, die 8.HX in Anspruch nehmen (im Folgenden "Kunden"), werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(3) Es gilt ausschließlich der Inhalt des Angebots sowie dieser AGB. Bei Widersprüchen geht das Angebot diesen AGB vor.


2. Leistung

(1) Gegenstand des Vertrages ist im Wesentlichen die entgeltliche, auf die Dauer dieses Vertrages beschränkte Zurverfügungstellung von 8.HX auf Basis dieser AGB. 8.HX wird dem Kunden über das Internet (sog. „Software as a Service") zur Verfügung gestellt. Der Quellcode von 8.HX ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.

(2) 8SELECT hat die Software 8.HX zur Generierung von Produktempfehlungen entwickelt. Dabei handelt es sich um eine Software, die von 8SELECT angeboten, gepflegt und betrieben wird. 8.HX ermöglicht die zielgruppenspezifische Kuratierung von Artikeln eines Online Shops. Die Ausspielung der Empfehlungen kann entlang der gesamten Customer Journey eines Endkunden des Online Shops erfolgen (sog. „Touchpoints“). Die vertraglichen Leistungen von 8SELECT beschränken sich auf die Zurverfügungstellung und Instandhaltung von 8.HX. Eine Übernahme und der Umfang der Kuratierung der Produktempfehlungen durch 8SELECT wir gesondert im Angebot vereinbart.

(3) 8SELECT gewährleistet, dass 8.HX im Internet mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel abrufbar ist. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Webserver von 8SELECT aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von 8SELECT liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist.


3. Rechte und Pflichten des Kunden

Bei der Nutzung von 8.HX und der vertragsgegenständlichen Leistung wird der Kunde alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland beachten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Daten oder Inhalte einzustellen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen, die fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte selbst verantwortlich.


4. Rechte und Pflichten von 8SELECT 

(1) 8SELECT stellt dem Kunden die technische Möglichkeit bereit, auf 8.HX über das Internet zuzugreifen, Touchpoints in den Kundenkanälen einzubinden (insb. innerhalb des Online Shops)  und die Funktionalitäten von 8.HX zu nutzen. Der genaue Umfang der Nutzung ergibt sich aus dem Angebot. Eine Überlassung der Software erfolgt nicht.

(2) 8SELECT stellt mit 8.HX lediglich ein unterstützendes System zum Verkauf von Artikeln des Kunden bereit. 8SELECT vermittelt weder Endkunden noch übernimmt 8SELECT sonstige Pflichten oder Garantien für einen bestimmten Erfolg der Produktempfehlungen, insb. eine mögliche Umsatzsteigerung.

(3) 8SELECT übernimmt die Pflege von 8.HX, insbesondere die Diagnose und Beseitigung von Mängeln (siehe Paragraph 7) innerhalb angemessener Zeit. 

(4) 8SELECT ist berechtigt, den Kunden als Referenz auf seinen Webseiten (z. B. www.8SELECT.de), in Produktprospekten sowie in Pressemitteilungen zu nennen. Zu diesem Zweck räumt der Kunde 8SELECT die in Paragraph 5.2 genannten Rechte an seinem Logo ein.


5. Rechteeinräumung

(1) 8SELECT räumt dem Kunden ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses für die Laufzeit des Vertrages das entgeltliche, nicht ausschließliche (einfache), nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht ein, 8.HX auf dem zentralen Server von 8SELECT zu nutzen. Eine Überlassung von 8.HX an den Kunden erfolgt nicht. Soweit 8SELECT während der Laufzeit des Vertrages neue Versionen, Updates oder Upgrades von 8.HX bereitstellt, gilt das vorstehende Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise. 

(2) Der Kunde räumt 8SELECT das nicht ausschließliche (einfache), räumlich unbeschränkte Recht ein, das Logo und Marken des Kunden, insbesondere den Firmennamen, für die Dauer dieses Vertrages auf Webseiten von 8SELECT (z. B. www.8SELECT.de), in Produktprospekten sowie in Pressemitteilungen als Referenz zu nutzen.


6. Haftung für Mängel

(1) Für Mängel der vertragsgegenständlichen Leistungen haftet 8SELECT ausschließlich nach Maßgabe des Paragraph 7, soweit die Beeinträchtigungen nicht auf Einschränkungen der Verfügbarkeit beruhen, die abschließend in Paragraph 2.3 geregelt sind.

(2) Ein Mangel liegt dann vor, wenn die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder nicht unerheblich gemindert ist. Ist die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch gänzlich aufgehoben, ist der Kunde von der Zahlung der Vergütung nach Paragraph 8 bis zur Beseitigung des Mangels befreit. Im Fall der teilweisen Untauglichkeit mindert sich die Vergütung auf ein angemessenes Maß für die Zeit bis zur Beseitigung des Mangels. Der Kunde wird 8SELECT unverzüglich von den aufgetretenen Mängeln unterrichten.


7. Allgemeine Haftung 

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ("Kardinalpflichten") sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von 8SELECT, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Kardinalpflichten im Sinne dieser AGB sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags und die Erreichung seines Zwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf.

(2) Bei der Verletzung von Kardinalpflichten haftet 8SELECT nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Eine weitergehende Haftung von 8SELECT besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung von 8SELECT für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen von Paragraph 7.1 und 7.2 vorliegen.

(4) Die Einschränkungen von Paragraph 7.1 und 7.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von 8SELECT, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.


8. Vergütung und Abrechnung

(1) Die Vergütung der Nutzung von 8.HX erfolgt gemäß dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angenommenen Angebots. 

(2) Die Setup-Gebühr ist unmittelbar fällig nach Vertragsschluss. Der Kunde erhält hierzu eine gesonderte Rechnung.

(3) Die monatlichen Nutzungs-Gebühren werden erst berechnet, sobald mindestens ein Touchpoint öffentlich erreichbar ist. Dieser Tag eines Monats ist maßgeblich für die nachfolgenden monatlichen Abrechnungszeiträume und wird in der ersten Abrechnung dokumentiert. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt erst nachgelagert nach Abschluss eines monatlichen Abrechnungszeitraums. 

(4) Sofern durch 8SELECT eine performancebasierte Leistung erbracht wird, deren Grundlage der über die Produktempfehlungen von 8SELECT generierte Umsatz ist, muss der Kunde eine technisch einwandfreie Einbindung der Umsatzerfassung in den Onlineshop sicherstellen. Ist diese Umsatzerfassung nicht möglich aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, dann erfolgt die Abrechnung performancebasierter Leistungen für diesen Zeitraum, (a) sofern dieser max. 7 Tage beträgt, anhand des durchschnittlichen täglichen von 8SELECT erbrachte Umsatzes in dem abgerechneten Monaten, (b) sofern dieser mehr als 7 Tage beträgt, anhand des durchschnittlichen monatlich von 8SELECT erbrachte Umsatzes in den letzten 12 abgerechneten Monaten. 

9. Laufzeit, Kündigung

(1) Der Vertrag tritt mit Vertragsschluss in Kraft.

(2) Die Laufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate. Bis zum Ablauf von 3 Monaten, nachdem mindestens ein Touchpoint öffentlich erreichbar ist, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des nächsten Abrechnungszeitraums gem. § 8 Abs. 3 gekündigt werden. Zu Ende der Laufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere 12 Monate. Er kann jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden.


10. Sonstiges

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Für den Fall von gerichtlichen Auseinandersetzungen wird der Sitz von 8SELECT als Gerichtsstand vereinbart.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.